Allgemeine Geschäftsbedingungen
Ich liebe meine Stadt.de / pro deutscher Mittelstand GmbH


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen, der Ich liebe meine Stadt.de pro deutscher Mittelstand GmbH, Hüxterdamm 1, 23552 Lübeck, Jasmin Oldenburg, im Folgenden „pdMG“ und dem Kunden, im Folgenden „Kunde“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.

(2) pdMG bietet verschiedene Dienstleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um die Zurverfügungstellung eines Online- und Offline-Marktplatzes, auf welchen die Kunden Ihre Waren zum Verkauf anbieten können. pdMG bietet hierbei verschiedene weitere Dienstleistungen für den Kunden an.

(3) Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch pdMG ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang


(1) Gegenstand des Vertrages sind Brancheneinträge und Werbung auf dem Online-Portal „IchliebemeineStadt.de“ sowie die jeweiligen vom Kunden beauftragten Leistungen. Diese Leistungen umfassen insbesondere die Entwicklung eines Konzepts für einen Online-Auftritt des Kunden durch die pdMG, die Erstellung und laufende Pflege eines Online-Auftritts, die Erstellung von Fotos und Grafiken, die Überlassung verschiedener Buchungsmöglichkeiten in dem Online-Portal „IchliebemeineStadt.de“, die Überlassung eines virtuellen Servers sowie das „WebHosting“, um verschiedene Inhalte der Öffentlichkeit zum Abruf über das Internet bereitzuhalten.

(2) Die Überlassung eines virtuellen Servers bedeutet die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Speichermedium, das auch von anderen Kunden genutzt oder nutzbar ist.

(3) Neben dem Online-Marktplatz wird auch ein Offline-Marktplatz angeboten. Hierbei wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, seine Waren vor Ort auf einer Verkaufsfläche zu verkaufen.

(4) pdMG übernimmt hierbei zusätzliche Dienstleistungen, die im Offline-Marktplatz enthalten sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

a. Den Versand der Waren
b. Einen Lead Generator zur Akquisition von Kunden und Aufträgen
c. einen Terminkalender
d. Kostenlose Verpackungen
e. Einen kostenlosen Stellenmarkt
f. Gutscheine, die bei allen Partnern einlösbar sind
g. Einen Veranstaltungskalender
h. Social Media und Webseitenverlinkung
i. ein attraktives Payback-Modul
j. Den „Deal des Tages“ als zusätzlichen Kundenmagneten
k. Produktbewertungen.

(5) Die genannten Leistungen werden gemäß den spezifischen Anforderungen und Wünschen des Kunden erbracht, wie sie im jeweiligen Auftrag spezifiziert sind. Die Einzelheiten der vom Kunden beauftragten Leistungen werden in einem gesonderten Leistungsnachweis festgehalten, der Bestandteil dieses Vertrages ist.

(6) pdMG behält sich das Recht vor, die angebotenen Leistungen zu erweitern, zu ändern oder einzuschränken, sofern dies dem Kunden zumutbar ist und die wesentlichen Vertragspflichten nicht beeinträchtigt werden. Eine solche Änderung wird dem Kunden rechtzeitig in Textform mitgeteilt.

(7) Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der Plattform „IchliebemeineStadt.de“ sowie der angebotenen Leistungen den jeweiligen Nutzungsbedingungen unterliegt, die auf der Plattform einsehbar sind und ebenfalls Bestandteil dieses Vertrages sind.

(8) Die nachfolgenden Klauseln gelten, insofern dies nicht spezifisch anderweitig vermerkt wird, sowohl auf die Nutzung des Online- als auch des Offline-Marktplatzes.

§ 3 Vertragsschluss


(1) Der Kunde bucht bei pdMG eine entsprechende Leistung. Diese Buchung nimmt pdMG durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann persönlich, per E-Mail, per Kontaktformular oder über die Website von pdMG zustande kommen.

(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn pdMG die Buchung des Kunden bestätigt. Die Buchung des Kunden ist bindend. Der Kunde erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen von pdMG mitgeteilt.

(3) Die Angebote von pdMG sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch pdMG.

(4) pdMG ist berechtigt, einen Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn pdMG aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von pdMG für die bis zur Ablehnung der Dienstleistung entstandenen Leistungen erhalten.

(5) Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.

(6) Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringenden Dienstleistungen sein.

§ 4 Brancheneinträge und Werbung auf dem Online-Portal "IchliebemeineStadt.de"


(1) pdMG bietet dem Kunden die Möglichkeit, Brancheneinträge sowie andere Veröffentlichungen in verschiedenen Kategorien des Onlineportals "IchliebemeineStadt.de" zu den jeweils vereinbarten Konditionen zu nutzen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte für seine geplanten Einträge eigenständig zu erstellen und bereitzustellen. pdMG gewährt dem Kunden dafür einen Zugang zum Onlineportal "IchliebemeineStadt.de", über den der Kunde selbstständig Einträge erstellen, bearbeiten und löschen kann.

(3) Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Inhalte. pdMG überprüft die vom Kunden erstellten und hochgeladenen Inhalte weder auf ihre Eignung noch auf die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und ist hierzu auch nicht verpflichtet. Sollte pdMG Kenntnis davon erhalten, dass Inhalte des Kunden gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen oder die Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, oder sittenwidrige, rassistische, gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte aufweisen, ist pdMG berechtigt, diese Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen. Bei wiederholten Verstößen kann der Zugang des Kunden zum Onlineportal nach vorheriger Abmahnung gesperrt werden.

(4) pdMG kann auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und gegen eine zusätzliche Vergütung Inhalte erstellen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, den Entwurf des erstellten Inhalts spätestens nach einer kostenfreien Überarbeitung abzunehmen, es sei denn, es werden weitere kostenpflichtige Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen in Auftrag gegeben.

(5) Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für seine bereitgestellten Materialien und Inhalte und garantiert, dass diese keine Rechte Dritter verletzen. Der Kunde stellt pdMG auf erstes Anfordern umfassend von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung dieser Materialien und/oder Inhalte gegen pdMG erhoben werden. Sämtliche Kosten und Aufwendungen, die pdMG durch die Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter entstehen, werden vom Kunden übernommen

(6) pdMG behält sich das Recht vor, vom Kunden übermittelte Bilder, Texte oder Einträge sowie vom Kunden erstelltes und hoch zurückzuweisen, wenn deren Veröffentlichung offensichtlich oder erkennbar gegen Rechte Dritter verstößt, gesetzliche Verbote missachtet oder gegen die guten Sitten verstößt. Dies gilt ebenso, wenn sich nach der Veröffentlichung herausstellt, dass die Inhalte Rechte Dritter verletzen, gesetzeswidrig sind oder den guten Sitten widersprechen.

(7) pdMG ist nicht verpflichtet, die Inhalte, Bilder und/oder Grafiken des Kunden auf mögliche Rechtsverletzungen zu überprüfen oder zu durchsuchen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen in den Inhalten des Kunden oder nach Kenntniserlangung solcher Verstöße durch einen Hinweis vom Kunden oder Dritten, ist pdMG berechtigt, die betreffenden Inhalte des Kunden vorübergehend von der Veröffentlichung auszunehmen und von den Internetseiten zu entfernen. pdMG wird den Kunden unverzüglich über eine solche Maßnahme informieren.

(8) Das Portal „ichliebemeinestadt.de“ zeigt an verschiedenen Stellen statische oder dynamische Werbebanner von Unternehmen, die nicht im Wettbewerb zum Kunden stehen. Die Inhalte dieser Werbebanner werden nach eigenem Ermessen von pdMG festgelegt, dürfen jedoch keine Konkurrenztätigkeit zum Kunden darstellen und dessen Ruf nicht negativ beeinflussen. Jeglicher geldwerter Vorteil, der durch die Schaltung dieser Werbeanzeigen erlangt wird, steht ausschließlich pdMG zu.

§ 5 Ladenfläche


(1) Die den Kunden zur Verfügung gestellte Ladenfläche ist abhängig von der Sortierung der Produkte im Laden. Die genaue Platzierung und Zuordnung der Fläche erfolgt nach den internen Sortierungskriterien und der verfügbaren Fläche im Laden.

(2) Im Preis inkludiert ist eine Fläche von ca. 40 cm Breite x 40 cm Höhe x 40 cm Tiefe (BxHxT). Diese Fläche steht jedem Kunden zur Präsentation seiner Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung und wird entsprechend der Sortierung im Laden zugewiesen. Für den Verkauf der Ware werden Systemgebühren in Höhe 3,9 % vom Umsatz zzgl. gesetzlicher UST erhoben.

(3) Sollte ein Kunde zusätzlichen Platzbedarf haben, kann dieser eine zusätzliche Fläche anmieten, sofern ausreichende Kapazitäten vorhanden sind. Die Anmietung zusätzlicher Flächen im Laden erfolgt grundsätzlich auf Basis einer quartalsweisen Mietdauer. Sie verlängert sich automatisch um ein weiteres Quartal, sofern keine der Vertragsparteien den Mietvertrag mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum Ende des laufenden Quartals schriftlich kündigt. Die Gebühren und speziellen Bedingungen für die zusätzliche Fläche werden individuell vereinbart und in einem separaten Vertrag oder einer Zusatzvereinbarung festgehalten.

(4) Die Zuweisung der Ladenfläche und Dienstleisterfläche erfolgt durch pdMG. Die Kunden sind verpflichtet, sich an die zugewiesenen Flächen zu halten und die bereitgestellte Fläche nicht zu überschreiten.

(5) pdMG behält sich das Recht vor, die Zuweisung der Ladenfläche jederzeit anzupassen, wenn dies aus organisatorischen oder betrieblichen Gründen notwendig ist. Änderungen werden den betroffenen Kunden rechtzeitig mitgeteilt.

§ 6 Präsentationsflächen für Dienstleister


(1) pdMG stellt den Dienstleistern separate Präsentationsflächen zur Verfügung, auf denen diese ihre Angebote präsentieren können. Diese Flächen sind mit entsprechenden Aufstellern ausgestattet, die von pdMG bereitgestellt werden.

(2) Die genaue Platzierung und Zuordnung der Fläche erfolgt nach den internen Sortierungskriterien und der verfügbaren Fläche, um eine optimale Präsentation der Dienstleistungen und Angebote zu gewährleisten.

(3) pdMG organisiert regelmäßig Promotions und Werbeaktionen, um die Endverbraucher auf die Angebote der Kunden aufmerksam zu machen.

(4) pdMG übernimmt keine Haftung für den Erfolg der Präsentationen oder Promotions der Kunden. Jegliche Ansprüche der Kunden aufgrund von unzureichender Resonanz oder nicht erfüllten Erwartungen sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.

(5) Die Kunden sind verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Präsentation ihrer Angebote, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Werberecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht. pdMG übernimmt keine Haftung für Verstöße gegen diese Bestimmungen durch die Kunden.

§ 7 Gutschein- und Bonussystem


(1) Die Teilnahme am Gutschein- und Bonussystem ist für alle Kunden verpflichtend. Dieses System ist ein integraler Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung und dient der Förderung von Kundenbindung und Verkaufsförderung.

(2) Der Verkauf der Gutscheine ist Kostenfrei. Eine Systemgebühr in Höhe von 3,9 % zzgl. gesetzlicher UST wird erst bei der Einlösung des Gutscheins fällig. Die Systemgebühr des Bonussystems beträgt 3,9 % vom Umsatz zzgl. gesetzlicher UST.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die in der Anlage festgelegten Bedingungen und Regeln des Gutschein- und Bonussystems einzuhalten. Dies umfasst insbesondere die Akzeptanz von Gutscheinen und die Teilnahme an Bonusaktionen gemäß den in der Anlage beschriebenen Verfahren und Konditionen.

(4) pdMG behält sich das Recht vor, das Gutschein- und Bonussystem sowie die dazugehörige Anlage jederzeit zu ändern oder anzupassen. Änderungen werden den Händlern rechtzeitig mitgeteilt. Die Kunden sind verpflichtet, die geänderten Bedingungen nach einer angemessenen Frist umzusetzen.

(5) Bei Verstößen gegen die Regelungen des Gutschein- und Bonussystems seitens eines Kunden behält sich pdMG das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die vorübergehende oder dauerhafte Sperrung des Zugangs zum Gutschein- und Bonussystem sowie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

(6) Die Kunden sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter über die Teilnahme am Gutschein- und Bonussystem sowie die entsprechenden Regelungen zu informieren und sicherzustellen, dass diese entsprechend geschult und instruiert werden.

§ 8 Angebots- und Artikelerstellung in dem Online Portal „ichliebemeinestadt.de“ durch pdMG


(1) pdMG erfasst die grundlegenden Wünsche des Kunden mittels eines Datenblattes und erstellt daraufhin einen Entwurf einer Angebots- oder Artikelanzeige gemäß der Leistungsbeschreibung. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von pdMG schriftlich bestätigt werden.

(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, den Entwurf der Angebots- oder Artikelanzeige ändern, erweitern oder umgestalten zu lassen.

(3) Die erste Änderung eines noch nicht veröffentlichten Entwurfs ist für den Kunden kostenfrei. Alle weiteren Änderungen sowie Erweiterungen und Umgestaltungen werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

(4) Der Kunde stellt pdMG die Inhalte zur Verfügung, die in die Angebots- oder Artikelanzeige integriert werden sollen. Die Verantwortung für die Bereitstellung dieser Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. pdMG ist nicht verpflichtet, die Eignung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die beabsichtigten Zwecke zu überprüfen.

(5) Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstige Grafiken, sofern pdMG nicht mit der Erstellung dieser Inhalte gemäß der gewählten Leistungsbeschreibung beauftragt wurde. Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Inhalte innerhalb von 7 Tagen in handelsüblicher digitaler Form zu übermitteln.

(6) pdMG behält sich das Recht vor, die Verarbeitung oder Veröffentlichung der vom Kunden übermittelten Inhalte abzulehnen, sofern diese Inhalte offensichtlich oder für pdMG erkennbar Rechte Dritter verletzen, gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder die guten Sitten verletzen. Gleiches gilt, wenn sich nach der Veröffentlichung herausstellt, dass die Inhalte gegen Rechte Dritter, gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen.

(7) Der Kunde ist allein für die von ihm bereitgestellten Materialien und Inhalte verantwortlich und versichert, dass diese frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt pdMG von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Veröffentlichung der Materialien und Inhalte des Kunden gegen pdMG erhoben werden. Der Kunde trägt alle Kosten und Aufwendungen, die pdMG aufgrund solcher Ansprüche entstehen.

(8) pdMG ist nicht verpflichtet, die vom Kunden bereitgestellten Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen oder nach Kenntnisnahme von solchen durch Hinweise des Kunden oder Dritter ist pdMG berechtigt, die betroffenen Inhalte bis auf Weiteres von der Veröffentlichung auszunehmen und von den Internetseiten zu entfernen. pdMG wird den Kunden unverzüglich über eine solche Maßnahme informieren.

(9) Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf der Angebots- oder Artikelanzeige nach der ersten kostenfreien Änderung abzunehmen, sofern keine weiteren kostenpflichtigen Änderungen, Erweiterungen oder Umgestaltungen beauftragt werden. Nach der Abnahme des Entwurfs durch den Kunden wird pdMG die Angebots- oder Artikelanzeige zur öffentlichen Abrufbarkeit im Internet bereitstellen.

§ 9 Designleistungen


(1) Wenn die Leistungen von pdMG Designarbeiten oder andere Inhalte umfassen, die eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse auslösen können, obliegt es ausschließlich dem Kunden, die damit verbundenen Abgaben und Auflagen zu erfüllen.

(2) pdMG ist nicht verpflichtet, den Kunden bei der Auftragserteilung auf eine mögliche Abgabepflicht hinzuweisen.

§ 10 Verpflichtung zur Nutzung des Online-Zahlungsanbieters



(1) Die Kunden sind verpflichtet, den von pdMG bereitgestellten Online-Zahlungsanbieter für sämtliche Transaktionen zu nutzen. Dies gilt sowohl für den Kauf von Produkten als auch für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen.

(2) Der Online-Zahlungsanbieter wird von pdMG ausgewählt und stellt eine sichere und effiziente Abwicklung der Zahlungen sicher. Die Nutzung dieses Anbieters ist integraler Bestandteil unserer Geschäftsbeziehung und dient der Vereinheitlichung und Vereinfachung der Zahlungsprozesse.

(3) Die Kunden erhalten bei Vertragsabschluss alle notwendigen Informationen und Zugangsdaten zur Nutzung des Online-Zahlungsanbieters. Sie sind verpflichtet, diese Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

(4) Jegliche Gebühren oder Kosten, die durch die Nutzung des Online-Zahlungsanbieters anfallen, sind vom Kunden zu tragen, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(5) Bei technischen Problemen oder Störungen im Zusammenhang mit dem Online-Zahlungsanbieter sind die Kunden verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, damit pdMG entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Probleme ergreifen kann.

(6) Die Kunden sind verpflichtet, alle Zahlungen ausschließlich über den bereitgestellten Online-Zahlungsanbieter abzuwickeln. Eine Umgehung dieses Systems, beispielsweise durch die Nutzung alternativer Zahlungswege, ist nicht gestattet und kann zur Kündigung der Geschäftsbeziehung führen.

(7) Im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung behält sich pdMG das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Sperrung des Zugangs zum Online-Zahlungsanbieter, die Einforderung von Schadensersatz sowie die Beendigung der Geschäftsbeziehung.

(8) pdMG behält sich das Recht vor, den Online-Zahlungsanbieter jederzeit zu wechseln oder anzupassen. Änderungen werden den Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Die Kunden sind verpflichtet, sich an den neuen Zahlungsanbieter und die entsprechenden Nutzungsbedingungen anzupassen.

§ 11 Social-Media-Beiträge, Flyer und Außenwerbung



(1) pdMG erstellt und veröffentlicht für den Kunden Werbematerialien wie Social-Media-Beiträge, Flyer und Außenwerbung in variierendem Umfang.

(2) Diese Werbematerialien können inhaltlich auf verschiedenen Plattformen und Medien eingesetzt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Facebook, Instagram, Twitter, Plakate, Flyer und Bildschirmwerbung.

(3) Der Kunde ist Mitglied des Netzwerks "ichliebemeinestadt.de" und erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass pdMG Werbemaßnahmen für den Kunden durch Nennung des Kunden- oder Firmennamens, durch Verwendung des Kundenlogos oder durch andere Hinweise auf den Kunden in verschiedenen Anwendungen oder Angeboten durchführt und veröffentlicht.

(4) Diese Erlaubnis erstreckt sich auch auf von pdMG beauftragte Dritte, wie beispielsweise Influencer oder ähnliche Partner.

§ 12 Fotografien


(1) pdMG erstellt Fotografien gemäß den Vorstellungen des Kunden und im vereinbarten Umfang.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erstellung der Fotografien mitzuwirken, Termine abzusprechen und den Zugang zum vereinbarten Standort sicherzustellen.

(3) Sind auf den Fotografien Personen abgebildet, ist der Kunde dafür verantwortlich, eine rechtswirksame schriftliche Einwilligung der betroffenen Personen einzuholen.

(4) Der Kunde erhält nach Zahlung der Rechnung für die erstellten Fotografien ein nicht ausschließliches (einfaches), übertragbares, unterlizenzierbares sowie zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Aufnahmen.

§ 13 Ausschluss einzelner Produkte vom Verkauf


(1) pdMG behält sich das Recht vor, einzelne Produkte sowohl im Online-Shop als auch im stationären Verkauf vom Verkauf auszuschließen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn Exklusivrechte an bestimmte Vertragspartner vergeben wurden oder andere vertragliche Vereinbarungen dies erfordern.

(2) Ferner kann es vorkommen, dass bestimmte Waren vom Einkaufscenter, in dem pdMG seine Ladenflächen betreibt, untersagt werden. In solchen Fällen ist pdMG verpflichtet, diesen Bestimmungen nachzukommen und die entsprechenden Produkte aus dem Sortiment zu nehmen.

(3) pdMG ist nicht verpflichtet, den Kunden über den Ausschluss einzelner Produkte vom Verkauf im Voraus zu informieren, sofern dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. pdMG wird jedoch bemüht sein, etwaige Ausschlüsse so schnell wie möglich bekannt zu machen.

(4) Ansprüche des Kunden aufgrund des Ausschlusses einzelner Produkte vom Verkauf sind ausgeschlossen

§ 14 Inhalt des Dienstleistungsvertrages


(1) pdMG erbringt ihre Dienste gegenüber dem Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienstleistung von pdMG erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder pdMG individuell für den Kunden erstellt.

(3) Sämtliche Unterlagen von pdMG sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite von pdMG als auch sonstige Unterlagen. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von pdMG Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

(4) Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.

§ 15 Durchführung der Dienstleistung


(1) Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Der Kunde ist zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Der Kunde erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihm unternommen werden, in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.

(2) pdMG ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihr oder einem dritten, von ihr eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die pdMG ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

(3) Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistung auf der Website von pdMG dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen

(4) pdMG ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des DienstleistungsInhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

(5) pdMG muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen. Sie ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

(6) Der Kunde hat Mitwirkungspflichten, soweit dies für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienstleistungen erforderlich ist. Die genauen Pflichten und Anforderungen werden in den individuellen Verträgen festgelegt.

§ 16 Lieferzeit und Lieferumfang / Abnahme


(1) Die angegebenen Liefertermine und -fristen von pdMG sind unverbindlich und nur als ungefähre Angaben zu verstehen, es sei denn, sie wurden von pdMG ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt. Die Einhaltung der angegebenen Liefer- und Erfüllungszeiträume setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere durch Bereitstellung notwendiger Informationen, Unterlagen und Freigaben. pdMG behält sich das Recht vor, die Einrede des nicht erfüllten Vertrages zu erheben. Ein Lieferverzug tritt erst ein, wenn die Leistung fällig ist und der Kunde eine ausdrückliche schriftliche Mahnung erhalten hat, es sei denn, es wurde ein kalendermäßig bestimmter Fixtermin schriftlich vereinbart.

(2) Sollte der Kunde in Annahmeverzug geraten oder seine Mitwirkungspflichten schuldhaft verletzen, ist pdMG berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger zusätzlicher Aufwendungen, geltend zu machen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt. Verzögert sich die Erfüllung erforderlicher Mitwirkungshandlungen durch den Kunden, verlängern sich die vereinbarten Liefer- und Erfüllungsfristen von pdMG entsprechend um einen angemessenen Zeitraum.

(3) Nach Fertigstellung des jeweiligen Werkes wird pdMG den Kunden zur Freigabe der fertiggestellten Abschnitte auffordern. Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabe innerhalb von 7 Tagen schriftlich gegenüber pdMG zu erklären oder mitzuteilen, aus welchen Gründen das Werk nicht den vereinbarten Anforderungen entspricht. Erfolgt keine Freigabeerklärung und weist der Kunde auch nicht auf Mängel oder Abweichungen hin, wird pdMG dem Kunden eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen und die Freigabe als erteilt, wenn der Kunde weder die Freigabe erklärt noch Gründe für eine Verweigerung der Freigabe aufgrund von Mängeln oder Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben nennt oder eine Nachfrist setzt. Dies gilt auch, wenn der Kunde die Leistungen von pdMG im Produktivbetrieb nutzt, ohne die Freigabe ausdrücklich erklärt zu haben.

§ 17 Laufzeit und Kündigung


(1) Die zwischen pdMG und dem Kunden vereinbarten Verträge werden mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Die Verträge verlängern sich automatisch um weitere zwölf Monate, sofern sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt werden.

(2) Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung entscheidend.

(3) Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für pdMG insbesondere dann vor, wenn:

a. der Kunde sich in Zahlungsverzug befindet,
b. eine schriftlich nachgewiesene Gewerbeabmeldung des Kunden vorliegt,
c. der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von pdMG die geltenden Gesetze und Rechte Dritter zu beachten, Abmahnung ode

(4) Mit Beendigung des Vertrags hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe der online Inhalte oder einer von pdMG geschaffenen Domain. Diese bleiben Eigentum von pdMG. Der Kunde verpflichtet sich, alle von pdMG zur Verfügung gestellten Materialien und Daten unverzüglich zu löschen und nicht weiter zu verwenden.

(5) pdMG behält sich das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den vertraglichen Leistungen zu sperren, wenn der Kunde gegen die in diesem Vertrag festgelegten Pflichten verstößt. Die Sperrung des Zugangs lässt die Vergütungspflicht des Kunden unberührt.

(6) Im Falle einer Kündigung durch pdMG aus wichtigem Grund ist pdMG berechtigt, vom Kunden einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der bis zum regulären Vertragsende zu zahlenden Vergütung zu verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass pdMG kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

(7) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Kündigungen per E-Mail oder Fax erfüllen nicht das Schriftformerfordernis und sind somit unwirksam.

(8) Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann pdMG eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 18 Zahlung


(1) Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist den jeweils aktuellen Preislisten zu entnehmen. Der Abrechnungsmodus beginnt 3 Tage nach Vertragsunterzeichnung. Andere Entgelte und Vergütungen werden direkt nach Erbringung der Leistung und Zugang Kunden fällig.

(2) Die Abrechnung der vor Ort durch pdMG verkauften oder durch Gutscheine bezahlten Waren an den Kunden erfolgt bis zum 10. des Folgemonats.

(3) Alle Entgelte und Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Für den Fall, dass der Kunde mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung 2 Monate im Verzug ist, ist pdMG zur Sperrung des Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt. Das Recht von pdMG, in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt ebenfalls unberührt.

(5) Der Kunde kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist pdMG berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich pdMG vor, regelmäßig zu erbringenden Dienstleistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass sie den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Kunden verliert.

(6) pdMG behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen, nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.

§ 19 Schutzrechte


(1) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit von pdMG für den Kunden stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtliche Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen ausschließlich und uneingeschränkt pdMG zu.

(2) Der Kunde überträgt hiermit pdMG bereits jetzt zum Zeitpunkt der Entstehung der Ergebnisse die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte.

(3) pdMG behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo von pdMG dürfen ohne deren Zustimmung nicht durch den Kunden verwendet werden.

(4) Die Geistigen Eigentums-, Urheber- und Leistungsschutzrechte an projektspezifischen Anpassungen und Entwicklungen verbleiben bei pdMG , sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.

§ 20 Sichtbare Kennzeichnung als Partner von ichliebemeinestadt.de


(1) Die Kunden sind verpflichtet, an den Außenbereichen ihrer Geschäfte sowie im Kassenbereich für Endverbraucher gut sichtbar darauf hinzuweisen, dass sie Partner von ichliebemeinestadt.de sind. Diese Kennzeichnung dient der Transparenz und dem Vertrauen der Endverbraucher in die Partnerschaft und das Geschäftsnetzwerk.

(2) Die Art und Weise der Kennzeichnung wird von pdMG vorgegeben und den Kunden zur Verfügung gestellt. Dies kann in Form von Aufklebern oder Schildern erfolgen. Die Kunden sind verpflichtet, diese Materialien entsprechend den Vorgaben zu verwenden.

(3) Die Platzierung der Kennzeichnung muss so erfolgen, dass sie für die Endverbraucher leicht erkennbar und lesbar ist. Insbesondere im Kassenbereich muss die Kennzeichnung gut sichtbar angebracht sein, um sicherzustellen, dass die Kunden über die Partnerschaft informiert sind.

(4) Die Kunden sind verpflichtet, die bereitgestellten Materialien in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten und bei Bedarf zu erneuern. Beschädigte oder unleserliche Kennzeichnungen müssen unverzüglich ersetzt werden.

(5) Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung behält sich pdMG das Recht vor, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Einforderung einer Vertragsstrafe, die Aufforderung zur Nachbesserung oder die Beendigung der Partnerschaft.

(6) Die Kunden tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anbringung und Pflege der Kennzeichnung. Eventuelle Kosten für die Anbringung und Instandhaltung der Kennzeichnung sind vom Kunden zu tragen.

(7) Sollte es gesetzliche oder behördliche Vorschriften geben, die die Anbringung der Kennzeichnung einschränken oder verbieten, sind die Kunden verpflichtet, pdMG unverzüglich darüber zu informieren. In solchen Fällen wird gemeinsam eine alternative Lösung gesucht, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig die Partnerschaft sichtbar macht.

§ 21 Vertraulichkeit


(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b. der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) pdMG ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 21 Vertraulichkeit


(1) Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

(2) Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

(3) Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.

(4) Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.

(5) Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die

a. bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
b. der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
c. der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.

(6) Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.

(7) pdMG ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.

§ 22 Haftung und Gewährleistung


(1) pdMG haftet gegenüber dem Kunden in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

(2) In sonstigen Fällen haftet pdMG - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

(4) pdMG schützt seine Kunden so gut es geht gegen Cyberkriminalität. Leider lässt sich dies nicht immer verhindern. Für Schäden, welche dem Kunden durch eine solche Cyberkriminalität entstehen, gilt der Haftungsausschluss der Abs. 1 - 3 mit den genannten Ausnahmen ebenfalls.

(5) pdMG haftet, mit Ausnahme der vorherigen Absätze, nicht für Schäden, die durch die erbrachten Dienstleistungen entstehen, es sei denn, sie beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. pdMG übernimmt in diesem Rahmen insbesondere keine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden.

§ 23 Versicherung und Haftung für Waren


(1) pdMG übernimmt keine Versicherung der vom Kunden eingebrachten oder über pdMG versendeten Waren gegen Diebstahl, Beschädigung oder sonstige Verluste. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, für einen ausreichenden Versicherungsschutz der Waren zu sorgen.

(2) Dies gilt ausdrücklich auch für den Versand der Waren, der über pdMG erfolgt. pdMG haftet nicht für Schäden oder Verluste, die während des Transports entstehen, es sei denn, diese sind auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von pdMG oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

(3) pdMG empfiehlt dem Kunden, eine entsprechende Transportversicherung abzuschließen, um eventuelle Schäden oder Verluste während des Versands abzudecken.

(4) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von pdMG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von pdMG beruhen.

(5) Der Kunde verpflichtet sich, pdMG von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die Dritte aufgrund von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust der Waren gegen pdMG geltend machen, sofern diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von pdMG oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.

§ 24 Hosting durch pdMG


(1) pdMG stellt dem Kunden Speicherplatz zur Verfügung, um Inhalte über das Internet zugänglich zu machen. Die technischen Spezifikationen und das verfügbare Speichervolumen werden im Bestellformular festgelegt. Bei vereinbartem begrenztem Speicherplatz ergibt sich das genutzte Datentransfervolumen aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag verbundenen Datentransfers (z. B. E-Mails, Downloads, Uploads, Webseiten). Ein Gigabyte entspricht dabei eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend Byte.

(2) Die Leistungen von pdMG in Bezug auf die Datenübermittlung beschränken sich auf die Datenkommunikation zwischen dem von pdMG betriebenen Übergabepunkt desgestellten Server. pdMG hat keinen Einfluss auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes und schuldet daher keine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu den Rechnern, die auf die Inhalte zugreifen.

(3) pdMG erbringt die genannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5 %. Die Verfügbarkeit wird auf Basis der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten berechnet. pdMG ist berechtigt, monatlich bis zu 10 Stunden Wartungsarbeiten durchzuführen, vorzugsweise nachts. Während dieser Wartungsarbeiten sind die genannten Leistungen nicht verfügbar. pdMG kann den Zugang zu den Leistungen weiter einschränken, wenn dies zur Sicherstellung des Netzbetriebs, zur Aufrechterhaltung der Netzwerkintegrität oder zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der Daten erforderlich ist.

(4) pdMG ist berechtigt, zur Erbringung der Leistungen jederzeit und in beliebigem Umfang Dritte heranzuziehen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die Zumutbarkeit ist gegeben, wenn die Leistungen durch den Dritten in gleicher Qualität und Zuverlässigkeit wie von pdMG selbst erbracht werden und dem Kunden dadurch keine Nachteile entstehen.

(5) Eine von pdMG bereitgestellte Domain bleibt Eigentum von pdMG. Die Domain wird dem Kunden zur Nutzung während der Vertragslaufzeit überlassen.

§ 25 Datenschutz


(1) Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.

(2) Sofern und soweit pdMG im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur VerarbeitDaten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

(3) Der Kunde willigt ein, dass pdMG die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen.

(4) Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf der Homepage von pdMG unter folgendem Link: https://ichliebemeinestadt.de/datenschutz

§ 26 Abtretung von Forderungen an ein Factoring-Unternehmen


(1) pdMG ist berechtigt, sämtliche Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis an ein Factoring-Unternehmen abzutreten. Die Abtretung erfolgt zur Liquiditätsverbesserung und zur Optimierung des Forderungsmanagements. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass pdMG von diesem Recht Gebrauch machen darf.

(2) Der Kunde wird hiermit darüber informiert, dass er mit der Abtretung einer Forderungen an das FactoringUnternehmen sämtliche Zahlungen ausschließlich an das Factoring-Unternehmen zu leisten hat. pdMG wird dem Kunden die Kontaktdaten des jeweiligen Factoring-Unternehmens rechtzeitig mitteilen.

(3) pdMG bleibt auch nach der Abtretung der Forderungen an das Factoring-Unternehmen weiterhin der Vertragspartner des Kunden und ist für die Erfüllung aller vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten verantwortlich. Die Abtretung der Forderungen ändert nichts an den bestehenden vertraglichen Verpflichtungen von pdMG gegenüber dem Kunden.

(4) Sollte das Factoring-Unternehmen Forderungen gegenüber dem Kunden geltend machen, die der Kunde für unberechtigt hält, so hat der Kunde dies unverzüglich pdMG und dem Factoring-Unternehmen schriftlich mitzuteilen. pdMG verpflichtet sich, in solchen Fällen gemeinsam mit dem Factoring-Unternehmen eine Klärung herbeizuführen.

(5) pdMG haftet nicht für Verzögerungen oder Fehler in der Zahlungsabwicklung, die durch das Factoring-Unternehmen entstehen, es sei denn, pdMG hat diese Verzögerungen oder Fehler vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

(6) pdMG verpflichtet sich, dem Kunden auf dessen Anfrage hin eine schriftliche Bestätigung der Abtretung der Forderungen an das Factoring-Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Diese Bestätigung soll die Höhe der abgetretenen Forderungen sowie die Kontaktdaten des Factoring-Unternehmens enthalten.

§ 27 Widerrufsrecht


(1) Bezüglich des Widerrufsrechts verweist pdMG bei Verbrauchern auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter -

(2) Ist der Kunde ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 28 Europäische Streitbeilegung


(1) pdMG weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Kunden unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.

(2) pdMG ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 29 Schlussbestimmungen


(1) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Dienstleistungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Dienstleistungsvertrags insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Ist der Kunde Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz von pdMG vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen