§ 1 Geltungsbereich, Vertragsinhalt
(1) Die Marketing Helden (nachfolgend nur „DMH“ genannt) erbringen alle Leistungen
ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gelten
diese Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie nicht erneut
ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende Bedingungen des
Kunden gelten als nicht vereinbart, es sei denn, diesen wurde von DMH ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Die hiesigen Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn DMH in
Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden Leistungen an diesen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrags sind die jeweiligen vom Kunden beauftragte Leistungen, etwa die
Entwicklung eines Konzepts für eine Website/Onlineshop des Kunden durch die Marketing Helden
(im Folgenden: „DMH“), die Erstellung und laufende Pflege einer erstellen Website/Onlineshop,
die Erstellung von Fotos und Grafiken und Logos , die Überlassung verschiedener
Buchungsmöglichkeiten in dem Onlineportal“Ich liebe meine Stadt“ und die Überlassung einen
virtuellen Server, d. h. Speicherplatz auf einem auch von anderen Kunden genutzten oder nutzbaren
Speichermedium „WebHosting“, um verschiedene Inhalte der Öffentlichkeit zum Abruf über das
Internet bereitzuhalten.
§ 3 Website-/Onlineshoperstellung durch DMH
1. DMH erfasst mit einem Datenblatt die grundlegenden Wünsche des Kunden und erstellt damit
eine Website/Onlineshop gemäß der Leistungsbeschreibung als Entwurf. Mündliche Mitteilungen
sind nicht verbindlich, es sei denn, diese werden von DMH gegenüber dem Kunden schriftlich
bestätigt.
2. Der Kunde kann den Entwurf als auch die fertig gestellte Website/Onlineshop jederzeit beliebig
ändern und/oder erweitern und/oder umgestalten zu lassen. Eine Änderung ist der Austausch von
Text, Fotos oder Grafiken. Eine Erweiterung ist das Hinzufügen eines Menüpunktes oder einer
Unterseite. Umgestaltungen sind Veränderungen der grafischen Gestaltung, der Grundstruktur und
der Funktionalitäten der Website, sofern es sich nicht um eine Änderung oder Erweiterung iSv § 3
Abs. 2 S. 2 oder S.3 handelt.
3. Die ersten drei Änderungen einer noch nicht veröffentlichten Website sind für den Kunden
kostenfrei. Alle weiteren Änderungen sowie grundsätzlich alle Erweiterungen und Umgestaltungen
werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet, bzw. sind für eine Änderung pro
Monat kostenfrei, insofern der Kunde das „Affiliate Angebot“ wählt (siehe Punkt 11).
Erweiterungen sind kostenpflichtig.
4. Der Kunde stellt DMH den in die Website/Onlineshop einzubindenden Inhalt zur Verfügung. Für
die Herstellung des Inhalts ist allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom
Kunden zur Verfügung gestellte Inhalt für die mit der Website/Onlineshop verfolgten Zwecke
eignet, ist DMH nicht verpflichtet.
5. Zu dem vom Kunden bereitzustellenden Inhalt gehören insbesondere die in die
Website/Onlineshop einzubindenden Texte, Bilder, Logos, Tabellen und sonstigen Grafiken, sofern
nicht DMH mit der Erstellung gemäß gewählter Leistungsbeschreibung beauftragt ist. Der Kunde
wird die von ihm zu beschaffenden Inhalte auf Anforderung von DMH binnen 10 Tagen in
handelsüblicher Form digital übersenden.
6. DMH steht es frei, eine Verarbeitung und/oder Veröffentlichung der vom Kunden übersandten
Bilder, Texte und Einträge zurückzuweisen oder abzulehnen, sofern der Veröffentlichung oder
§ 4 Hosting durch DMH
1. DMH stellt dem Kunden Speicherplatz zum Zweck des Zugänglichmachen von Inhalten über das
Internet zur Verfügung. Die technischen Spezifikationen und das dem Kunden zur Verfügung
stehende Speichervolumen richten sich nach den Angaben im Bestellformular. Sofern eine
Begrenzung des Speicherplatzes vereinbart ist, ergibt sich das genutzte Datentransfervolumen
jeweils aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z. B.
Mails, Download, Upload, Webseiten). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht
ein Gigabyte eintausend Megabyte, ein Megabyte eintausend Kilobyte und ein Kilobyte eintausend
Byte.
2. Die Leistungen von DMH bei der Übermittlung von Daten beschränken sich allein auf die
Datenkommunikation zwischen dem von DMH betriebenen Übergabepunkt des eigenen
Datenkommunikationsnetzes an das Internet und dem für den Kunden bereitgestellten Server. Eine
Einflussnahme auf den Datenverkehr außerhalb des eigenen Kommunikationsnetzes ist DMH nicht
möglich. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte
abfragenden Rechner ist daher insoweit nicht geschuldet.
3. DMH erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 98,5%. Die
Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen
Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. DMH ist berechtigt, monatlich für
insgesamt bis zu 10 Stunden Wartungsarbeiten durchzuführen, wobei diese bevorzugt nachts
vorgenommen werden. Während der Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht
zur Verfügung. DMH kann den Zugang zu den Leistungen darüber hinaus beschränken, sofern die
Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die
Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder der Daten dies erfordern.
4. DMH hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu
bedienen, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die Zumutbarkeit liegt jedenfalls immer dann
vor, wenn die Leistungserbringung von dem Dritten in gleicher Qualität und Zuverlässigkeit wie
von DMH selbst erbracht wird und der Kunde durch die Erbringung der Leistung durch einen
Dritten keinen Nachteil erleidet.
5. Bei der Bereitstellung und/oder Pflege von Domains wird DMH im Verhältnis zwischen dem
Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. DMH
hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. DMH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den
Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von
Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
6. Eine von DMH bereitgestellte Domain bleibt im Eigentum von DMH. Die Domain wird dem
Kunden zur Nutzung während der Vertragslaufzeit überlassen.
7. Sofern die Website mit einer von Kunden bereitgestellten Domain verfügbar gemacht wird, fallen
ggf. Kosten gemäß der aktuellen Preisliste an. § 4 Abs. 4 S. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.
8. Die Parteien schließen eine getrennte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung. DMH ist
verpflichtet, die dort vorgesehenen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der
Erbringung der Dienste einzuhalten.
§ 5 Fotografien/Google Streetview
1. DMH erstellt Lichtbilder und Lichtbildwerke nach Vorstellung des Kunden in dem beauftragten
Umfang.
2. Der Kunde ist zur Mitwirkung, Terminansprache und zur Verschaffung des Zugangs zur
vereinbarten Location verpflichtet.
3. Sofern auf den Aufnahmen Personen abgebildet sind, obliegt es dem Kunden, eine
rechtswirksame Einwilligung der Personen schriftlich einzuholen.
4. Die Google Streetview-Aufnahmen werden von DMH kostenfrei auf den google-Eintrag des
Kunden transferiert. Die Einrichtung oder der Betrieb eines google-Eintrags ist durch DMH nicht
geschuldet. Die Zugangsdaten sind vom Kunden mitzuteilen. Der Kunde muss selbst einen googleEintrag erstellen, für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen ist
der Kunde verantwortlich. Für die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit des google-Eintrags haftet
DMH nicht.
5. Abweichend von § 9 Abs. 1 räumt DMH dem Kunden mit Zahlung der Rechnung über die
gefertigten Aufnahmen dem Kunden ein nicht ausschließliches (einfaches), übertragbares,
unterlizenzierbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht an den Aufnahmen ein.
§ 6 Social Media Posts, Flyer und Außenwerbung
1. DMH erstellt Werbe Posts, Flyer und Außenwerbung für Werbezwecke zu dem Portal www.ichliebe-meine-stadt.de unterschiedlichen Umfangs. Das kann sich auf unterschiedliche sozialen
Netzwerken und Print beziehen (Facebook, Instagram, Twitter, Plakate, Flyer, Bildschirmwerbung
etc. Der Kunde berechtigt DMH auch ohne weitere Absprachen Werbung durch seine
Namensnennung, Logo und Veröffentlichung zur Verfügung gestellter Angebote in seinem Namen
zu veröffentlichen. Dies gilt auch für von DMH beauftragte Dritte – beispielsweise Influencer u.ä.
§ 7 Ich liebe meine Stadt
1.DMH stellt dem Kunden Brancheneinträge und die Möglichkeit von weiteren Veröffentlichungen
in verschiedenen Rubriken in dem Onlineportal „Ich liebe meine Stadt“ zu den jeweils vereinbarten
Preisen zur Verfügung.
2.Der Kunde ist verpflichtet, die Inhalte dazu selbst zu liefern. Für die Herstellung des Inhalts ist
allein der Kunde verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich der vom Kunden zur Verfügung gestellte
Inhalt eignet, ist DMH nicht verpflichtet. Inhalte können von der DHM gegen Aufpreis bzw einmal
monatlich kostenfrei erstellt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Entwurf des gefertigten Inhalts
spätestens nach der dritten kostenfreien Änderung abzunehmen, wenn nicht weitere kostenpflichtige
Änderungen oder Erweiterungen bzw. Umgestaltungen beauftragt werden.
3.Der Kunde muss DMH einmal monatlich ein Angebot den sogenannten "Deal des Tages" zur
Verfügung stellen. Der Kunde entscheidet selbst den Inhalt und die Attraktivität des Angebotes. Er
ist hier nicht an Vorgaben gebunden, aber da DMH in diesem Bereich nochmal spezifisches
Marketing betreibt, sollte es so gestaltet sein, dass es durch die Endverbraucher als tatsächliches
Angebot wahrgenommen wird. Sollte dies wiederholt nicht der Fall sein, ist DMH berechtigt den
Kunden vom " Deal des Tages" auszuschließen.
4.Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Materialien und Inhalte und versichert, dass diese
frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt DMH von jeglichen Ansprüchen Dritter, die gegen
DMH aufgrund der Veröffentlichung der Materialien und/oder Inhalte des Kunden gestellt werden,
auf erstes Anfordern vollumfänglich frei. Kosten und Aufwendungen, die DMH aufgrund von
geltend gemachten Ansprüchen Dritter aus den Materialien und/oder Inhalten des Kunden
entstehen, trägt der Kunde.
5.DMH steht es frei, eine Verarbeitung und/oder Veröffentlichung der vom Kunden übersandten
Bilder, Texte und Einträge zurückzuweisen oder abzulehnen, sofern der Veröffentlichung oder
Verwendung der Daten offensichtlich oder für DMH erkennbar Rechte Dritter oder gesetzliche
Verbote entgegenstehen oder diese Inhalte gegen die guten Sitten verstoßen. Gleiches gilt für den
Fall, dass sich nach Veröffentlichung herausstellt, dass die Daten gegen Rechte Dritter, gesetzliche
Normen oder die guten Sitten verstoßen.
6.DMH ist nicht verpflichtet, Inhalte, Bilder und/oder Grafiken des Kunden auf eventuelle
Rechtsverstöße hin zu überprüfen oder zu durchsuchen. Bei offensichtlichen Rechtsverstößen in den
Inhalten des Kunden oder nach Kenntnis von solchen Verstößen aufgrund eines Hinweises durch
den Kunden oder einen Dritten ist DMH berechtigt, die betreffenden Inhalte des Kunden bis auf
Weiteres von der Veröffentlichung auszunehmen und von Internetseiten zu entfernen. DMH wird
den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
7.Der Kunde räumt DMH das Recht ein, auf der vereinbarten und vertraglich festgehaltenen
Webseite/Onlineshop zwei statische oder dynamische Werbebanner von nicht im Wettbewerb zum
Kunden stehenden Unternehmen einzufügen. Die hierbei angezeigten Inhalte werden von DMH im
eigenen Ermessen festgelegt, dürfen jedoch keine Konkurrenztätigkeit zum Kunden aufweisen und
dessen Ruf nicht negativ beeinträchtigen. Mit der Schaltung der Werbeanzeigen erlangter
geldwerter Vorteil steht allein den DMH zu.
8.Das Portal zeigt an verschiedensten Stellen Werbebanner mit Affilatelinks diverser Firmen und
Produkte an. Es obliegt alleine DMH die Auswahl und Platzierung hierfür zu treffen. Der Kunde
zahlt für den Eintrag bzw. die Veröffentlichung Ihrer Einträge und nicht für ganze Seite oder u.ä.
§ 8 Lieferzeit und Lieferumfang / Abnahme
1. Liefertermine und –fristen sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie
nicht von DMH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Die Einhaltung der
von DMH angegebenen Liefer und Erfüllungszeiträume setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus, insbesondere die Bereitstellung
erforderlicher Informationen, Unterlagen und Freigaben. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages
bleibt vorbehalten. DMH kommt nur dann in Verzug, wenn die Leistung fällig ist und eine
ausdrückliche schriftliche Mahnung erfolgt ist, es sei denn, es ist für die Leistung eine
kalendermäßig bestimmte Zeit ausdrücklich als Fixtermin schriftlich vereinbart.
2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist DMH berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Gerät der
Kunde mit der Erfüllung von erforderlichen Mitwirkungshandlungen in Verzug, so verlängern sich
etwaige vereinbarte Liefer- und Erfüllungsfristen von DMH um einen entsprechenden
angemessenen Zeitraum.
3. Nach Fertigstellung des jeweiligen Werkes fordert DMH den Kunden zur Freigabe der fertig
gestellten Abschnitte auf. Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabe b i n n e n 7 T a g e n schriftlich
gegenüber DMH zu erklären oder dieser mitzuteilen, aus welchen Gründen das Werk den
vereinbarten Anforderungen nicht entspricht. Erklärt der Kunde die Freigabe nicht und weist er
auch nicht auf Fehler oder Abweichungen zum Auftrag hin, setzt ihm DMH eine angemessene Frist.
Mit Ablauf dieser Frist gilt das Werk als abgenommen und die Freigabe als erklärt, wenn der Kunde
die Freigabe nicht erklärt, keine Gründe für eine Verweigerung der Freigabe aufgrund von Fehlern
oder Abweichungen von den vertraglichen Vorgaben nennt oder keine Nachfrist gesetzt hat.
Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistungen von DMH im Produktivbetrieb nutzt, ohne die
Freigabe erklärt zu haben.
§ 9 Vergütung, Zahlungsweise
1. Die Vergütung der vertragsgegenständlichen Leistungen ist den jeweils aktuellen Preislisten zu
entnehmen. Die Setup Gebühren sind innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsunterzeichnung fällig
und werden bei Vertragsende Rückvergütet, insofern die Hardware ordnungsgemäß und in vollem
Umpfang bei den Marketing Helden eingegangen ist. Der Abrechnungsmodus beginnt jedoch erst
mit der ersten Veröffentlichung der vereinbarten Leistungen. Andere Entgelte/ Vergütungen werden
direkt nach Erbringung der Leistung und Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
2. Alle Entgelte und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Für den Fall, dass der Kunde mit der Entrichtung der vereinbarten Vergütung in Höhe eines
Betrags in Verzug ist, der die Vergütung von zwei Quartalen erreicht, ist der DMH zur Sperrung des
Zugangs zu den vereinbarten Leistungen berechtigt. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Das Recht von DMH, in diesem Fall das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund und ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt.
4. Kommt der Kunde mit der fälligen Zahlung in Verzug, ist DMH berechtigt, je Mahnschreiben
pauschal 15 € zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens, insbesondere von
Verzugszins bleibt unberührt.
§ 10 Gewährleistung und Haftung
1. Für Mängel haftet DMH nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
2. Für Inhalt, die der Kunde bereitstellt, ist DMH nicht verantwortlich. Insbesondere ist DMH nicht
verpflichtet, den Inhalt auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
3. Sollten Dritte DMH wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus dem Inhalt der Website resultieren,
in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, DMH von jeglicher Haftung freizustellen und
DMH die Kosten zu ersetzen, die DMH wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
4. Die Haftung wegen Unterbrechung, Störung oder sonstiger schadensverursachender Ereignisse,
die auf Telekommunikationsdienstleistungen von DMH oder Dritten, für die DMH haftet, beruhen,
ist beschränkt auf die Höhe des für den DMH möglichen Rückgriffs gegen den jeweiligen
Telekommunikationsdienstleistungsanbieter. DMH haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der
Telefonleitungen zu dem Server, bei Stromausfällen und bei Ausfällen von Servern, die nicht im
Einflussbereich von DMH stehen.
5. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DMH nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), sowie bei Personenschäden
und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und außervertragliche Haftung von DMH auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen
von DMH gilt.
6.DMH haftet nicht für die Richtigkeit und Angebote der Anbieter oder die Durchführung der
Aufträge
§ 11 Rechteeinräumung durch den Kunden
1. Soweit die Inhalte der Website/Onlineshop für den Kunden nach Urheberrechtsgesetz (als Werk,
Sammelwerk, Datenbankwerk, Computerprogramm, Lichtbild, Datenbank, über verwandte
Leistungsschutzrechte oder als abgeleitete Rechte von den genannten Rechten),
Kunsturhebergesetz, Markengesetz oder über sonstige Schutzrechte geschützt („geschützte Inhalte)
sind, räumt der Kunde die folgenden Rechte ein.
2. Der Kunde gewährt DMH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht
übertragbare, auf den Standort des jeweiligen Servers (für BackupKopien: auf den Ort ihrer
Verwahrung) beschränkte, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte zu Zwecken dieses
Vertrages auf dem Server, auf einem weiteren Server, der zur Spiegelung dient, und auf einer
ausreichenden Anzahl von Backup-Kopien zu vervielfältigen.
3. Der Kunde gewährt dem DMH das zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte, nicht
übertragbare, weltweite, nicht ausschließliche Recht, die geschützten Inhalte auf dem Server und
das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass
Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zur Website von einem Ort und zu einer Zeit, die sie jeweils
individuell wählen, haben und diese Daten durch Herunterladen vom Server des Anbieters
speichern können. Soweit nach Beendigung des Vertrages geschützte Inhalte von Dritten in CacheSpeichern vorgehalten werden, wird diese Speicherung nicht mehr dem DMH zugerechnet.
§ 12 Rechteeinräumung durch DMH
1. DMH räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das entgeltliche, nicht ausschließliche
(einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, räumlich unbeschränkte Recht ein, die
vertragsgegenständlichen Leistungen im Rahmen des jeweiligen Vertragszwecks zu nutzen. Eine
körperliche Überlassung von Werken außerhalb der IT-Infrastruktur von DMH erfolgt nicht.
2. Der Kunde ist verpflichtet, DMH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer
rechtswidrigen Verwendung der vertragsgegenständlichen Leistungen von DMH durch den Kunden
beruhen. Die vorstehende Verpflichtung gilt nur, sofern der Kunde die Rechtsverletzung zu
vertreten hat. Erkennt der Kunde oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die
Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von DMH.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
1. Die Mindestvertragslaufzeit beträg 36 Monate.
2.Der Kunde hat in Ausnahmefällen die Möglichkeit die Zahlung 3 Monate im Jahr zu pausieren.
Zu Ausnahmefällen zählen Beispielsweise Lockdowns und ähnliche außergewöhnliche Situationen.
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um die pausierten Monate.
Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.
Es besteht ein Sonderkündigungsrecht bei Gewerbeabmeldung. Dies setzt voraus, dass in den
folgenden 6 Monaten kein neues Gewerbe angemeldet wird.
3. Das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
außerordentlich und fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für DMH
insbesondere in jedem Fall vor, in dem a. der Kunde gem. § 8 Abs. 3 in Zahlungsverzug ist; b. der
Kunde zahlungsunfähig ist oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist oder
mangels Masse der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist; nach
Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden darf DMH jedoch
nicht wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Vergütung, der in der Zeit vor dem
Eröffnungsantrag eingetreten ist, oder wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Kunden kündigen; c. der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere die
vertragliche Pflicht, bei der Nutzung der vertraglichen Leistungen von DMH das Recht zu beachten,
und diesen Verstoß auch nach Abmahnung oder Benachrichtigung über die Sperrung der Inhalte
durch DMH nicht unverzüglich abstellt.
4. Mit Beendigung des Vertrages hat der Kunde gegen DMH keinen Anspruch auf Herausgabe der
Website oder einer von DMH beschafften Domain. Diese bleibt im Eigentum von DMH, wenn der
Kunde die Webseite und/oder die Domain nicht gemäß der gültigen Preisliste käuflich erwirbt oder
erworben hat
§ 14 Designleistungen
Sofern Leistungen von DMH Designleistungen beinhalten oder andere Inhalte aufweisen, die eine
Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse bewirken können, ist allein der Kunde zur Erfüllung der
damit verbundenen Abgaben und Auflagen verpflichtet. DMH ist nicht angehalten, den Kunden auf
eine solche Abgabepflicht bei Auftragserteilung hinzuweisen, es sei denn, für DMH ist eine solche
Abgabepflicht bereits bei Auftragsvergabe offenkundig erkennbar.
§ 15 Schlussbestimmungen
1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts (CISG).
2. DMH ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer erbringen zu lassen.
3. DMH ist ferner berechtigt, ihre Forderungen aus diesem Vertrag zum Zweck des Factorings an
einen Dritten abzutreten. Die Abtretung erfolgt unter Bekanntgabe des Zessionars an den Kunden.
Der Kunde kann ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Abtretung schuldbefreiend nur noch an den
Zessionar leisten.
4. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem
Vertrag ist Sitz von DMH, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts,
öffentlich – rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist. DMH ist darüber
hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Erfüllungsort ist
der Sitz der DMH.
5. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Regelung des Vertragsgegenstandes dar. Nebenabreden
sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies
gilt auch für eine Regelung, mit der diese Schriftform abbedungen wird.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen